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Einreisebestimmungen für Costa Rica
Freitag, 19. Januar 2007
Für deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige, die als Touristen nach Costa Rica kommen, besteht für die ersten 90 Tage keine Visumspflicht. Erforderlich hierfür ist ein gültiger Reisepass. Für einen längeren Urlaubsaufenthalt oder wenn ein Studium, Praktikum oder Freiwilligendienst angestrebt ist, wird jedoch eine Aufenthalterlaubnis ("permiso temporal") benötigt. Für genaue Information in zweifelhaften Fällen sollte jedoch unbedingt Kontakt mit der costarikanischen Botschaft in Berlin aufgenommen werden. Außerdem informiert auch die costaricanische Einwanderungsbehörde über die genauen Voraussetzungen.

Unter gar keinen Umständen sollte ein One-Way Ticket gekauft werden, da die Behörden nur mit einem gültigen Rückreiseticket die Einreise erlaubt.

Unter gar keinen Umständen sollte ein One-Way Ticket gekauft werden, da die Behörden nur mit einem gültigen Rückreiseticket die Einreise erlaubt.

Für die Einreise von Kindern werden deutsche Kinderausweise und Kinderreisepässe akzeptiert, allerdings sollte darauf geachtet werden, dass diese mit Lichtbildern ausgestattet sind. Ein Vermerk über die Kinder im Reisepass eines Elternteils reicht in der Regel nicht aus.

Minderjährige Jugendliche können zwar alleine reisen, müssen in diesem Fall jedoch über einen eigenen Reisepass und die Einwilligungserklärungen der Eltern verfügen. Auch wenn nur ein Erziehungsberechtigter reist, wird von den Behörden in der Regel die Erklärung des anderen Elternteils verlangt. Auch in diesem Fall empfiehlt es sich im Vorfeld mit der Botschaft abzuklären, welche Dokumente benötigt werden.  

Generell ist es jedoch wichtig, dass die Reisedokumente sich in einem guten Zustand befinden und ein halbes Jahr nach Einreise noch gültig sind

Generell ist es jedoch wichtig, dass die Reisedokumente sich in einem guten Zustand befinden und ein halbes Jahr nach Einreise noch gültig sind.

Bei der Ausreise wird in Costa Rica eine Flughafensteuer fällig. Diese liegt für Touristen momentan bei 26 US-Dollar und kann sowohl bar (Dollar und Colones werden akzeptiert) als auch mit Kreditkarten beglichen werden. Bei Aufenthalten über drei Monaten liegt diese gebühr zwischen 47 und 67 US-Dollar - je nachdem was der Grund des Aufenthalts war.    

Bei den Flügen muss weiterhin darauf geachtet werden, dass viele europäische Fluglinien über die USA fliegen und somit auch die dortigen Einreisebestimmungen eingehalten werden müssen. Auskünfte hierbei erteilt die US-amerikanische Botschaft.    

 

Costarikanische Botschaft in Berlin: http://www.botschaft-costarica.de

Costarikanische Einwanderungsbehörde (Spanisch): http://www.migracion.go.cr

Botschaft der USA in Berlin: http://www.usembassy.de

 

 

 


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